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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Dreiseithof mit giebelständigem Wohnhaus, das zusammen mit dem eng benachbarten Wohnhaus Nr. 8 wegen der hoch aufragenden Giebel eine städtebauliche Einheit bildet. Ihm kommt in der Lindenstraße eine wichtige Bedeutung für das Ortsbild zu.
Nahezu allseitig verkleideter Rähmbau auf sehr hohem Bruchsteinsockel, in den an der Straßenseite ein Zugang von außen eingelassen ist. Unter der zweiseitigen Verkleidung ist ein Fachwerkgefüge der 1. Hälfte des 18. Jhs. mit umlaufendem, profiliertem Geschossversatz und Mannfiguren ähnlich Haus Nr. 2 zu erwarten. Das giebelseitig anschließende Stallgebäude ist inschriftlich datiert 1921, über den basaltgepflasterten Hof ist die 1908 erbaute Stallscheune erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |