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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Weit in den Straßenraum vorspringendes Wohnhaus und parallel dazu angeordneter Torbau, der an der Einmündung zur Gartenstraße seine Durchfahrtsöffnung hat. Das Wohnhaus bildet mit dem dicht daneben stehenden Wohnhaus Nr. 8 eine städtebauliche Einheit, die wegen des hohen Giebelpaares im Straßenbild prägend wirken. Der im Dach durch einen Krüppelwalm abgeschlossene Wohnbau eine Rähmkonstruktion aus dem letzten Viertel des 19. Jhs., bei dem pro Geschoss lediglich zwei zueinander gekehrte Streben im Bereich der Eingangsachse eingesetzt sind. Der hohe, aus Bruchstein kunstvoll geschichtete Sockel läßt darauf schließen, dass der jetzige Fachwerkaufbau eine spätere Erneuerung auf altem Sockel ist. Der Torbau ist aufgrund des ähnlichen Gefüges wohl zeitgleich erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |