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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
In der 1. Hälfte des 19. Jhs. entstandener Hakenhof, der an der Einmündung des Hollersgrabens als Auftakt der sich hier anschließenden Hakenhofreiten fungiert. Das vollständig mit Platten und Schiefer verkleidete Wohnhaus nahezu ebenerdig erschlossen mit freitragendem, gewalmtem Vordach; über den basaltgepflasterten Hof die Scheune, die im Fachwerkbereich Mannfiguren mit 3/4-Streben zeigt, wie sie auch beim Wohnhaus unter dem Behang in Erscheinung treten werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |