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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
In vielen Details aus der Bauzeit gut erhaltenes Wohnhaus, das als Teil einer kleinbäuerlichen Hofreite in der Biegung der Straße angesiedelt ist. Auf hohem Bruchsteinsockel mit Sandsteingliederung errichteter Rähmbau in konstruktivem Gefüge, die Erschließung erfolgt über die einläufige Sandsteintreppe mit profilierter Podestplatte. Der Eingang wird von einem gewalmten Vordach überdeckt, die zweiflügelige, kassettierte Haustür ist mit einem Oberlicht und schnitzverziertem Sturz versehen. Die gegenüberstehende, großgewachsene Linde nimmt im Ortsbild eine wichtige Stellung ein. Am straßenseitigen Giebel hat sich eine differenzierte Schieferverkleidung erhalten. Als Bauzeit ist das letzte Viertel des 19. Jhs. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |