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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
In der Sichtachse der Straße Am alten Rathaus städtebaulich exponiert gelegenes Wohnhaus, das als mittlerweile im Erdgeschoß massiv erneuerter Ständerbau zu den ältesten Gebäuden in Stadtallendorf gehören dürfte. Die über zwei Geschosse durchlaufenden Eckständer teilweise noch erhalten. Als Entstehungszeit ist die zweite Hälfte des 17. Jhs. anzunehmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |