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Langgestrecktes, traufständiges Doppelhaus, 1817 von einem Nagelschmied für sich und seinen Sohn erbaut. Bescheidenes, zweistöckiges Gebäude mit Satteldach, Erdgeschoß in Bruchsteinmauerwerk, Obergeschoß in sehr schlichtem konstruktivem Fachwerk. Bemerkenswert im Sturz des rechten Portals das Handwerkszeichen mit den Initialen des Erbauers und dem Baudatum 1817.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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