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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Gleichmäßig fünfachsig angelegtes Wohnhaus auf hohem Werksteinsockel in konstruktivem Fachwerkverband errichtet, als Besonderheit die senkrecht zum Haus stehende Sandstein-Freitreppe mit eisernem Geländer, die aus der Bauzeit original überliefert ist. Der heute zum Teil plattenverkleidete Bau ist ein gut erhaltenes Beispiel für die Bauweise in den Gründerjahren nach 1870.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |