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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
In der Biegung der Gevattermannsgasse gelegenes Einhaus, das sich über einem geschoßhohen Sockel als Rähmbau erhebt. Die Fassade ist vollständig mit Platten verkleidet; darunter verbirgt sich ein Fachwerk mit umlaufendem Geschoßversatz, so dass eine Datierung in das 18. Jh. möglich ist. Noch gut ablesbar sind die einzelnen, unter einem Dach vereinten Funktionsbereiche. Weitgehend erhalten hat sich auch die einläufige Sandsteintreppe mit dem ursprünglichen Metallgeländer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |