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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
An der Biegung der ansteigenden Hahnengasse plaziertes Wohnhaus; der bedeutende Fachwerkbau in Ständerkonstruktion stammt aus der Zeit kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg. Während die vordere Traufseite und der Giebel vollständig mit Platten verkleidet sind, lassen sich auf der Rückseite nahezu ungestört und beispielhaft die durchgehenden Ständer und die Langstreben über beide Geschosse beobachten. Der in der Zeit um 1650 entstandene Bau, wohl ursprünglich ein Einhaus mit Scheunenteil, zählt zu den ältesten Gebäuden in Stadtallendorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |