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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiger Streckhof mit vorgelagerter Hoffläche, der Wohnteil ein ursprüngliches Ernhaus mit tiefliegendem Eingang und unterkellerter Stube; das Fachwerk reicht bis in den Keller und kann aufgrund der Schwellriegelverzimmerung und die breitstehenden Streben ins 18. Jh. datiert werden. Der Anbau rechts mit aufgemaltem Fachwerk aus jüngster Zeit, die zurückgesetzte Scheune links ebenfalls aus dem 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |