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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Dreiseitige, am ansteigenden Gelände gelegene Hofanlage, mit Haus Nr. 11 zu einem U-förmigen Konglomerat zusammengewachsen. Der Wohnteil traufseitig auf hohem Sockel, das Erdgeschoß inzwischen massiv erneuert, am Obergeschoßgiebel dekoratives Fachwerk sichtbar, das sich wohl auch unter der Plattenverkleidung verbirgt. Während der Wohnteil in die zweiten Hälfte des 18. Jhs. zu datieren ist, stammen die Wirtschaftsbauten aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |