Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Schräg im Straßenraum stehende Winkelhofanlage, deren Hauptbau typologisch als Einhaus einzuordnen ist. Der traufseitig durch einen eingetieften Zugang erschlossene Rähmbau ist weitgehend mit handgemachten Holzschindeln und mit Platten verkleidet, das darunter befindliche Fachwerk zeigt einen leichten Geschoßüberstand und reicht bis in den unter dem Wohnteil angeordneten Stall hinunter. Als Entstehungszeit ist das frühe 19. Jh. anzusetzen. Der rechtwinklig zur Straße hin anschließende, ebenfalls verschindelte Wirtschaftsanbau ist ein Bauwerk des 20. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |