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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Im Ortsbild durch ihre Stellung an der Ecke Hauptstraße/Kirchhainer Weg wichtige Hofanlage; das Wohnhaus ein Rähmbau mit bis in den Stallsockel reichendem Fachwerk; während die übrigen Fassaden mit Platten verkleidet sind, ist das Erdgeschoß mit einem Putz versehen. Das Wohnhaus und die dazugehörige, noch in Ständerbauweise auf hohem Sockel aus Natursteinen und Mauerwerk errichtete Scheune sind in das frühe 19. Jh. zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |