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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
In der Sichtachse der Mittelstraße stehendes Einhaus, dessen Zugang zu Wohnteil, Scheune und Stall von der straßenseitigen Traufe erfolgt. Das über dem hohem, inzwischen erneuerten Sockel errichtete Fachwerk durch halbe, breitstehende Mannfiguren ausgesteift, zur Traufseite ein Geschoßversatz mit Profilierung ausgebildet. Während der Kernbau als Lebensgrundlage eines Tagelöhners oder Handwerkers in der ersten Hälfte des 18. Jhs. entstanden ist, stammt die Scheunenerweiterung links aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |