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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
In mehreren Bauabschnitten während der ersten Hälfte des 18. Jhs. entstandener Streckhof, der durch Umbauten in seiner ursprünglichen Funktionsaufteilung gestört ist. Die beiden Hauptbauteile sind in unterschiedlichen Konstruktionsarten als Rähmbau im Bereich Wohnhaus und als Ständerbau im Wirtschaftsteil errichtet. Das auf hohem Sockelgeschoß stehende Gebäude gehört zu einem im Nordwesten des Ortskernes angesiedelten Bereich sehr engstehender Bebauung der ehemals unteren Bevölkerungsschichten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |