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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
In Ständerbauweise während der ersten Hälfte des 18. Jhs. errichtetes traufständiges Wohnhaus als Begrenzung eines durch die engstehende Bebauung entstandenen Straßenplatzes. Der über fünf Stufen erschlossene, auf Werksteinsockel stehende Bau ist durch nach innen geneigte Streben ausgesteift. Neben einem Fenster mit Bleisprossen hat sich auch die Haustür des 19. Jhs. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |