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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Von der Straße zurückliegende Hofanlage vom Typ des Einhauses. Dem traufständigen Bau ist eine Wirtschaftsfläche vorgelagert, die bis zur gegenüberliegenden Gebäudezeile reichte, bei der Anlage der Hofstraße jedoch öffentliche Verkehrsfläche wurde. Die Fassade ist vollständig mit Platten verkleidet, darunter ist ein konstruktives Fachwerk mit einwärts geneigten Streben zu erwarten. Am Sockel und an der Eingangstreppe Veränderungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |