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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Im Bereich einer Straßenaufweitung an der Einmündung des Treysaer Weges gelegenes Einhaus, das im Kern noch aus dem späten 17. Jh., frühen 18. Jh. stammt, was sich u.a. an der Schwellriegelverzimmerung und der Ständerbauweise erkennen läßt. Fachwerk aus über beide Stockwerke durchlaufenden, direkt auf dem niedrigen Sockel stehenden Ständern, die breitstehenden Streben sind jeweils geschoßhoch in Gefachmitte angeordnet. Mit dem so beschriebenen Fachwerkgefüge gehört der Bau zu den ältesten Gebäuden in Stadtallendorf. Der straßenseitige Anbau ist laut Inschrift 1868 entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |