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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
In der Straßenflucht zurückweichendes traufständiges Einhaus mit vorgelagertem Hofraum, das Scheunentor und die Klappläden des Heubodens darüber noch original aus der Bauzeit, rechter Giebel mit Blechplatten verkleidet, Außentreppe verändert. Das Fachwerk in regelmäßig angelegtem, rein konstruktivem Gefüge ausgebildet; im Sockel ein Inschriftstein mit Datierung 1891. Mit der Unterbringung von Wohnen und Wirtschaften unter einem Dach ist der Bau typisch für die kleinen Grundstückszuschnitte im Einflussgebiet der Realerbteilung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |