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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Als wichtiger Teil der entlang einer einheitlichen Linie angelegten, traufständigen Bebauung fungierendes Einhaus, das durch seine weitgehend unveränderte Struktur besondere Beachtung erlangt. Über dem hohen Werksteinsockel ist ein konstruktives Fachwerk in Rähmbauweise mit konvergierenden Streben errichtet, die Fassade ist heute weitgehend mit ungewöhnlich colorierten Holzschindeln verkleidet. Erhalten hat sich die Haustür in Rahmenfüllungskonstruktion aus der Bauzeit. Gut ablesbar die Funktionsaufteilung mit dem Stall unter und neben dem Wohnbereich sowie der Scheune. Wichtiger Beleg für die systematische Bebauung des Kirchhainer Weges im letzten Drittel des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |