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Das frühere Arbeiterwohnhaus des "Oberen Hammers", ein isoliert stehendes, traufständiges, verschindeltes Fachwerkhaus zu drei Zonen mit zweiläufiger Freitreppe (in jüngster Zeit erneuert). Krüppelwalmdach mit nachträglich aufgesetztem, mittigem Zwerchhaus. Vergleiche "Oberer Hammer", Hammerweg 31-33. Das Gebäude wurde 1786 vom Hammerherrn Matthäus Kurz errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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