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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Den südwestlichen Zugang zur Kirche flankierendes Wohnhaus, das unmittelbar an die Kirchhofmauer gebaut ist und diese überragt. Ein hohes Sockelgeschoß gleicht die Hanglage aus, darüber erhebt sich ein Rähmbau mit profiliert bearbeitetem Geschoßwechsel und Dreiviertelstreben; die Eckständer sind im Erdgeschoß mit Wasserabweisern versehen. Der im 18. Jh. entstandene Bau ist insbesondere zur Mittelstraße hin durch massive Erneuerungen und große Fenster verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |