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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Einhaus auf hohem Sockelgeschoß, beidseitig des fast ebenerdigen Eingangs Stallzonen, der Scheunenbereich links durch zweigeschossigen Wirtschaftsbau verstellt. Von besonderer Wirkung das Fachwerk des Obergeschosses, das durch den profiliert herausgearbeiteten Rähmvorsprung und die ausdrucksvollen K-Streben mit Sporn auch von künstlerischer Bedeutung ist. Die Bauzeit ist um die Mitte des 18. Jhs. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |