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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Einhaus, in dessen hohem Sockel der Stall Platz gefunden hat. Darüber nur ein Fachwerkgeschoß, das durch die symmetrische Gliederung, die Blechplattenverkleidung und die gequaderten Ecken an einen verputzten Massivbau erinnert. Die hohe einläufige Treppe mit Geländer und die mit einem klassizistischen Portal versehene Haustür original aus der Bauzeit zu Beginn des 20. Jhs. erhalten. Ebenfalls von künstlerischer Bedeutung die untere Einfassung der noch ursprünglichen Fenster durch schwungvoll profilierte Bretter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |