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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Als ehemalige Mainzer Kellerei bekanntes, für das Ortsbild bedeutendes Gebäude von imposanter Größe, das als Amtshaus und später als Försterei fungierte. Giebelständiger Rähmbau auf einem dem Hang angepasstem Quadersockel mit seitlichem, eingetieftem Eingang, das Fachwerk reicht mit seinen langen Streben weit in den Keller, die profilierten Eckstiele stehen direkt auf dem Sockel; das Obergeschoß mit umlaufender, schnitzverzierter Auskragung und das Giebeldreieck sind reich gestaltet durch Mannfiguren, deren Sporne in die Folge der geschweiften Brüstungsstreben eingereiht sind. Der Bau, dessen Entstehung in die Mitte des 17. Jhs. zurüchgeht, ist im Dach durch Krüppelwalme abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |