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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Wohnhaus mit Putzfassade, deren Wirkung auf einem Zusammenspiel mit den Gliederungen aus Sichtmauerwerk beruht. Hoher bossierter Sockel mit Kellerzugang unter dem Treppenpodest, die Fenster durch Segmentbogensturz überwölbt und paarweise zusammengefasst; über der mittig angeordneten Haustür ein Zwerchgiebel. Von künstlerischer Bedeutung als massiv errichtetes Wohnhaus der Zeit um 1900 in materialbetonter Gestaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |