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Odenwaldkreis
Michelstadt
  • Hammerweg 31
  • Hammerweg 33
''Oberer Hammer''
Flur: 1
Flurstück: 1755/5, 1755/6, 1756/2

Schon 1544 als Walkmühle genannt, 1757 in einen Eisenhammer umgewandelt, nach 1917 Holzverarbeitungsbetrieb. Das Wohnhaus, ursprünglich ein einstöckiger Putzbau – am Sandsteinsockel zwei Wappen mit den Initialen des Hammerherrn G. A. R(eubold) und der Jahreszahl 1792 –, aufgestockt 1841 in verschindeltem bzw. verputztem Fachwerk: in der Mitte ein dreistöckig überhöhter Trakt mit Zeltdach, die zweistöckigen Seitenflügel mit Walmdächern. Vor der Fassade eine breite Treppenrampe mit gutem Eisengeländer und drei Eisentüren. Hinter dem Haus ein Magazingebäude in Fachwerk, das 1859/62 in eine Drahtzieherei verwandelt wurde. Das Nachbarhaus Nr. 33 wurde seit 1789 von dem Hammerherrn Kurz bewohnt. 1987 sind Teile des "Oberen Hammers" abgerissen worden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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