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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Von der Straße zurückliegendes traufständiges Einhaus auf weit in die Tiefe reichendem Grundstück. Gebäude in Ständerbauweise auf Sockelgeschoß, in dem zwischen Wohn- und Scheunenteil der Stall untergebracht ist; das Fachwerk uneinheitlich, jedoch durch Erhalt der Fenster des 19. Jhs. ungestört. Erbauungszeit in der ersten Hälfte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |