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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Langgestrecktes Doppelwohnhaus als verputzter Massivbau, der städtebaulich exponiert an der Spitze einer Straßengabelung plaziert ist. Das eingeschossige Gebäude ist durch das tief heruntergezogene Mansarddach und die mit Schleppdach versehenen Gauben von ungewöhnlicher Wirkung inmitten der durch Fachwerk bestimmten Altstadt. Vermutlich in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der Wohnungsbauförderung entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |