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Am nordöstlichen Ausgang des alten Ortskernes plaziertes Kruzifix, das die Gabelung der Lindenstraße in zwei Feldwege markiert. Das von drei unterschiedlichen Bäumen umstandene steinere Kreuz trägt einen kleinen hölzernen Korpus. Die Aufstellung erfolgte im 20. Jh. Ortsgeschichtliche Bedeutung als eines der elf den Ort umgebenden Flurdenkmäler bäuerlicher Frömmigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |