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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Auf quadratischem Grundriß errrichteter Fachwerkbau aus dem letzten Drittel des 19. Jhs., Ecklage an der Einmündung „Am alten Rathaus"; Rähmbau auf niedrigem Werksteinsockel mit zeittypisch nach innen gekehrten Streben. Der ehemals als Schule und Rathaus genutzte Bau ist seiner repräsentativen Bedeutung gemäß als einziger im Ort mit einem Zeltdach versehen. In ihm war auch das Gefängnis untergebracht und die Feuerspritze eingestellt. Das Gebäude ist heute durch den Eingangsvorbau mit Balkon in seiner Wirkung gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |