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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Giebelständiges, von der Straße zurückliegendes Doppelhaus, an das im hinteren Bereich ein Wirtschaftsgebäude anschließt. Die Zugänge des längsgeteilten Gebäudes befinden sich jeweils auf der Traufseite. Über hohem Sockel erhebt sich ein teils verputzter, teils plattenverkleideter Rähmbau der ersten Hälfte des 18. Jhs. mit profiliert ausgebildetem Geschoßwechsel; die Aussteifung erfolgt durch geschoßhohe, gebogene Dreiviertelstreben. Die Scheune, eine Ständerkonstruktion, bei der die Streben über die gesamte Wandhöhe verlaufen (Schwertungen), stammt wohl noch aus dem 17. Jh. Mit seiner Aufteilung in zwei Hausstellen ist der Bau Beleg für die in katholischen Gemeinden verbreitete Realteilung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |