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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Einhaus auf inzwischen massiv erneuertem Untergeschoß; von Interesse das Obergeschoß als Teil eines vierzonigen Rähmbaus, der durch die detaillierte Ausgestaltung der Verstrebungen im Straßenbild Bedeutung erlangt: Mannfiguren mit genasten Kopfhölzern, deren Oberfläche mit Schuppen beschnitzt sind, darin eingelassen Rosetten. Trotz der starken Veränderungen durch massive Umbauten ist der Bau des 18. Jhs. aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |