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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Ehemaliges Synagogengebäude der jüdischen Gemeinde Allendorf. Dem auf einem Sockel errichteten traufständigen Rähmbau ist eine Hoffläche vorgelagert. Das Fachwerk ist infolge von Umbauten uneinheitlich gegliedert; die gebogenen, geschoßhohen Streben der rückwärtigen Traufseite lassen eine Entstehung im 18. Jh. vermuten. Noch gut ablesbar sind die nach jüdischem Brauch für eine Synagoge vorgeschriebenen getrennten Eingänge, der für Männer ebenerdig links gelegen, der für Frauen über einen Treppenlauf rechts erschlossen. Das hohe Untergeschoß zusammen mit dem hohen Sockel läßt auf einen tiefliegenden Synagogensaal mit erhöhtem Abteil als Zwischengeschoß schließen. Heute wird das Gebäude als Wohnhaus mehrerer Mieter genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |