Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Mit dem Giebel an die Südostseite des Kirchhofes angegliedertes Wohnhaus auf hohem Werksteinsockel, der durch Ziegelaufmauerung nachträglich noch einmal erhöht ist. Die original erhaltene, durch Schnitzwerk verzierte Haustür mit senkrecht vorgelagerter Sandsteintreppe ist datiert 1853; dies könnte auch die Bauzeit des komplett durch Platten verkleideten Fachwerkrähmbaus sein. Das Gebäude nimmt durch seine Lage an der Einmündung der Hofstraße eine wichtige Stellung im Straßenbild ein, das allerdings durch den Garagenanbau gestört ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |