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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Im Kern als Ständerkonstruktion errichtetes Fachwerkgebäude vom Typus des Einhauses, das durch seine diagonale Stellung an der Einmündung der Hofstraße und die vorgelagerte Freifläche eine Platzaufweitung erzeugt. Der heute im Wirtschaftsteil zu Wohnzwecken genutzte Bau zeigt gut die Verstrebungsfiguren mit stockwerkshohen Diagonalaussteifungen, wie sie bis ins späte 17., frühe 18. Jh. verbreitet waren. Die direkt auf dem Sockel aufgestellten Eckständer haben teilweise wasserabweisende Verdickungen am Auflager.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |