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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Im Kern während des späten 17., frühen 18. Jhs. entstandenes Fachwerkgebäude, das heute in zwei Hausnummern geteilt ist. Der vordere linke Teil als Wohnhaus ausgebildet, hier ist der durchlaufende Eckständer und der traufseitige Geschoßüberstand Beleg für die Bauweise im Übergang vom Ständerbau zur stockswerkweise verzimmerten Fachwerkkonstruktion. Die restlichen drei Viertel des weitgehend in Ständerfachwerk errichteten Gebäudes sind als Wirtschaftsbau dem im Hintergrund platzierten Wohnhaus von 1837 zugeordnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |