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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Von der Straße durch die vorgelagerte Hoffläche etwas zurückgesetztes, traufständiges Wohnhaus, der Eingang rechts mit senkrecht zum Haus plazierter Treppe, darüber im Dach ein kleines Zwerchhaus mit Ladeluke. Unter dem Wohngeschoß ein hoher Sockel, der als Stall genutzt wurde. Hinter der Plattenverkleidung ein direkt auf dem Sockel stehender Eckstiel, der sich offenbar bis unter das Dach fortsetzt. Der möglicherweise noch als Ständerkonstruktion errichtete Bau läßt die Lebens- und Wirtschaftsweise der unteren sozialen Schichten im 18. Jh. sichtbar werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |