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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges, von der Straße zurückliegendes Fachwerkhaus vom Typus des Einhauses; links der Wohnteil über hohem, als Stall genutztem Werksteinsockel, rechts der Wirtschaftsteil, der auch als Scheune diente. Das ohne Geschoßauskragung verzimmerte Fachwerk ist durch die für die Bauzeit um 1840 ungewöhnlichen Verstrebungen in K-Form mit Fußgegenstrebe bemerkenswert. Der Bau ist oben durch ein Mansarddach abgeschlossen, das dem besonderen Repräsentationsbedürfnis des Erbauers Rechnung trug.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |