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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Traufständiger Fachwerkbau vom Typus eines Einhauses, ebenerdig erschlossen rechts der Wohnteil; der Wirtschaftsteil inzwischen massiv erneuert, im leicht vorkragenden Obergeschoß Fachwerk mit zentraler Mannfigur. Der in der 2. Hälfte des 18. Jhs. entstandene Bau ist rechts durch einen ihn überragenden Wohnanbau aus dem späten 19. Jh. erweitert worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |