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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Nur durch schmalen Zugang zur Hatzbacher Straße erreichbarer Zweiseithof mit einem den Hof nach hinten abschließendem, traufständigem Wohnhaus, das durch die symmetrische Gliederung seiner konstruktiven Fachwerkfassade besticht. Auf dem Rähm Inschrift: „Engelhard Linter und Helena seine Ehefrau haben dieses Haus erbaut … von Hatzbach zimmerte und richtete es auf den 10. August 1833". Die etwa zeitgleich errichtete Scheune links mit neueren Kratzputzgefachen, deren Gestaltung sich an traditionelle Motive anlehnt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |