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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Hochaufragendes giebelständiges Wohnhaus auf Werksteinsockel, dreiachsige Gliederung des konstruktiven Fachwerks, original erhalten die zweiläufige Sandsteintreppe mit dazugehörendem Geländer. Als einziges Wohnhaus, das in dieser für Erksdorf typischen Bauweise errichtet ist, besitzt es einen Kniestock. Dies verleiht ihm im diesem Bereich der Hatzbacher Straße eine besondere Stellung. Entstanden im letzten Drittel des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |