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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Hofanlage gegenüber der Einmündung des Mühlweges, bestehend aus traufständigem Wohnhaus und Scheune; beide Gebäude ragen in der Straßenbiegung etwas über Eck in den geschlossenen Straßenraum. Das Wohnhaus ein Rähmbau in konstruktivem Fachwerk, nahezu allseitig durch Holzschindeln und Platten verkleidet. Am Rähm und unter den Fenstern teilweise Zierleisten erhalten. Bauzeit im letzten Drittel des 19. Jhs. Beachtenswert das Mansarddach der etwa zeitgleich errichteten Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |