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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Großvolumige Hofanlage, die am nördlichen Dorfeingang in der Blickachse der Hatzbacher Straße angeordnet ist. Im Ortsbild von besonderer Bedeutung ist das traufständige Wohnhaus mit Mansarddach, das sich als Siebenachser mit strenger Symmetrie präsentiert. Original die klassizistisch angelegte Eingangssituation mit geteilter kassettierter Haustür, die von Säulen flankiert und einem Giebel bekrönt ist. Rähminschrift mit Datierung 1878. Die im Hof parallel zum Wohnhaus stehende Scheune, ebenfalls mit Mansarddach, wurde wohl zeitgleich errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |