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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Giebelständiges Wohnhaus auf hohem Werksteinsockel als symmetrisch angelegter sechsachsiger Rähmbau mit gleichmäßigen Fachwerkverstrebungen. Durch den zusätzlichen Kniestock mit Fortführung des Strebenbildes nimmt der Bau aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. eine wichtige Stellung im Straßenbild ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |