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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Dreiseithof in wichtiger städtebaulicher Stellung an der Einmündung der Langensteiner Straße; das giebelständige Haupthaus, durch Inschriftstein datiert auf 1846, steht auf hohem Werksteinsockel und ist seiner Fassade klar gegliedert. Unter der partiellen Verkleidung mit Holzschindeln ist ein konstruktives Fachwerk anzutreffen. Von ortsgeschichtlicher Bedeutung ist die Hofanlage als Gasthaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |