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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Hinter Kirche und Pfarrhaus gelegener zweigeschossiger Saalbau, der durch die enge Fensterstellung im Obergeschoß und den außenliegenden Zugang im Ortsbild in Erscheinung tritt. Unter dem im Obergeschoß erschlossenen Saal sind im Erdgeschoß Nebenräume wie Küche und Toiletten untergebracht. Von ortsgeschichtlicher Bedeutung als Gemeinschaftsbau der Zeit um 1900. Durch die enge Fensteranordnung an der rückwärtigen Traufe innerhalb des ungestörten Fachwerkgefüges prägt der Bau das Ortsbild um die Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |