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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Traufständiges Wohnhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche, Rähmbau aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. in symmetrischer Gliederung der siebenachsigen Fassade. Über dem zentralen Eingang niedriges Zwerchhaus mit Walmdach. Teilweise Verkleidung mit Schiefer, rechts ein Fachwerkanbau mit Freisitz. Das Gebäude gehört als Pfarrhaus zur Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |