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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
In der Sichtachse der Tor- und der Hans-Ludwig-Straße auf einem größeren Platz angeordneter klassizistische Saalbau, über einem rechteckigen Grundriß freistehend angelegt; die unteren Fenster sind mit geradem, die oberen mit Rundbogenabschluß versehen; achteckiger verschieferter Dachreiter mit Haubenhelm und vier Turmuhren, 1831-32 nach Zeichnungen des Landbaumeisters Joh. Friedrich Wilh. Selig aus Ziegenhain durch Nikolaus Arend aus Marburg als Bauleiter errichtet. Im Inneren ist die zweiseitige Empore auf hölzernen Pfeilern mit Kapitell errichtet; die über die zweiläufige Treppe zu ersteigende Kanzel ist hinter dem Altar plaziert. Außen an der Nordseite befindet sich ein Inschriftstein, der auf den Vorgängerbau hinweist. Die Orgel über dem Westzugang stammt von Friedrich Krebaum aus dem Jahr 1833. Zum Platz um die Kirche gehört ein gestufter Baum, der zusammen mit dem Bau der Kirche als Gerichtslinde gepflanzt wurde. Diese steht als orts- und sozialgeschichtliches Kulturdenkmal ebenfalls unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |