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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Exponierte Hofanlage gegenüber der Kirche als Eckbau zur Hans-Ludwig-Straße. Das aus der Zeit um 1800 stammende Wohnhaus ein Rähmbau auf niedrigem Sockel mit profiliert ausgebildetem Geschoßversatz und als Riegel verzimmerten Schwellen. Der Straßengiebel später angebaut. Der Hof Torstraße 1 stellt den Beginn einer Reihe von gleichartigen Höfen dar, deren giebelständige Wohnhäuser den Straßenverlauf der Torstraße charakterisieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |